AGB

I. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN:

  1. Azzuro Rent d.o.o. als Vermieter (im Folgenden: Vermieter) vermietet an juristische und/oder natürliche Personen als Mieter (im Folgenden: Nutzer) die von ihm angebotenen Elektrofahrräder, und der Nutzer verpflichtet sich, dem Vermieter den Betrag der Tagesmiete gemäß der Preisliste und dem vom Vermieter hervorgehobenen Angebot zu zahlen.
  2. Mit der Unterzeichnung des Elektrofahrrad-Mietvertrags (im Folgenden: der Vertrag) bestätigt der Nutzer, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: die Allgemeinen Geschäftsbedingungen) gelesen hat, die dem Vertrag beigefügt sind und einen wesentlichen Bestandteil desselben bilden. Die im Vertrag definierten Begriffe haben, sofern nicht anders angegeben, die gleiche Bedeutung wie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

II. GENEHMIGUNG UND VERWALTUNG EINES ELEKTRISCHEN LEIHFAHRRADS:

  1. Der Vermieter vermietet maximal zwei Elektrofahrräder an einen einzelnen Nutzer, eine natürliche Person. Die oben genannte Grenze von maximal zwei Elektrofahrrädern gilt nicht für den Nutzer als juristische Person oder für organisierte, größere Gruppen. Zusätzlich zum Elektrofahrrad stellt der Vermieter jedem Nutzer einen Fahrradhelm im Mietpreis zur Verfügung.
  2. Neben der Vermietung des Elektrofahrrads kann der Vermieter dem Nutzer gegen ein zusätzliches Entgelt auch weitere Leistungen anbieten, wie z. B. die Vermietung von Zusatzausrüstungen zusammen mit dem Elektrofahrrad, d. h. zusätzliche Versicherungen für den Nutzer oder zusätzliches Zubehör usw. Das Elektrofahrrad kann auch für organisierte geführte Touren gemietet werden; in diesem Fall erfolgt die Bezahlung gemäß der Preisliste des Vermieters.
  3. Der Verleih des Elektrofahrrads wird dem Nutzer mit der Einschränkung zur Verfügung gestellt, dass der Nutzer mindestens 18 Jahre alt sein muss, es sei denn, der Nutzer ist zwischen 16 und 18 Jahre alt; in diesem Fall muss der Nutzer von mindestens einem Erwachsenen (Elternteil) begleitet werden und das Elektrofahrrad auf eigene Gefahr benutzen.
  4. Mit der Unterzeichnung des Elektrofahrrad-Mietvertrags bestätigt der Nutzer, dass er mit der Bedienung des Elektrofahrrads vertraut ist und die Verkehrsregeln kennt, und übernimmt die volle persönliche und individuelle Verantwortung für sich selbst sowie für sein minderjähriges Kind über 16 Jahre und für alle Schäden, die ihnen durch Stürze oder das Fahren mit dem Elektrofahrrad und die Nutzung des Elektrofahrrads entstehen könnten, und verzichtet auf alle Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter. Alle Schadensersatzansprüche für Personenschäden, die zu dauerhafter Invalidität oder zum Tod des Benutzers führen, können von berechtigten Personen gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend gemacht werden, bei der der Vermieter eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
  5. Der Nutzer ist verpflichtet, dem Vermieter jeden Schaden (Fehlen eines Teils der genannten Ausstattung oder sonstige Mängel am Elektrofahrrad) unverzüglich nach Eintritt des Schadens, d.h. bei Rückgabe des Elektrofahrrads, zu melden, da der Nutzer ansonsten das Risiko eingeht, dass die Haftung des Versicherers für die Behebung des Schadens aufgrund der nicht rechtzeitigen Meldung des Schadens entfällt.Die zur Vermietung angebotenen Elektrofahrräder sind in einem guten technischen Zustand und der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, sie auf eigene Gefahr zu benutzen.
  6. Die technischen Daten der einzelnen Elektrofahrräder können je nach Verfügbarkeit von Ersatzteilen geändert werden. Es liegt nicht in der Verantwortung des Vermieters, Anweisungen zur Nutzung des Elektrofahrrads zu geben, und die Nutzer bestätigen, dass sie kompetent und mit der Nutzung des Elektrofahrrads vertraut sind.
  7. Der Nutzer verpflichtet sich, das Elektrofahrrad nur für persönliche Zwecke zu nutzen und es nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen, die die sichere Nutzung des Elektrofahrrads beeinträchtigen können, für illegale Zwecke, für Sportveranstaltungen zu nutzen und es Dritten nicht zur Verfügung zu stellen.
  8. Der Nutzer verpflichtet sich, das Elektrofahrrad mit der Aufmerksamkeit eines guten Gastgebers zu benutzen, das Elektrofahrrad nur für Freizeitfahrten auf gekennzeichneten Radwegen zu verwenden, das Elektrofahrrad nicht Sprüngen und unangemessenen Fahrten abseits von Wegen und Straßen auszusetzen, das Elektrofahrrad vor möglichen Beschädigungen, Pannen und Entfremdung zu schützen, das Elektrofahrrad nicht einer Bewirtschaftung auszusetzen, die nicht für die Nutzung des Elektrofahrrads und der Ausrüstung geeignet ist. Das gemietete Elektrofahrrad darf nur vom Nutzer persönlich, d.h. von der im Elektrofahrrad-Mietvertrag angegebenen bevollmächtigten Person, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen geltenden gesetzlichen Vorschriften genutzt werden.
  9. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Benutzung des Elektrofahrrads einen Fahrradhelm zu tragen. Der Vermieter ist von jeglicher Haftung für Schäden befreit, wenn der Nutzer beim Betrieb des Elektrofahrrads keinen Fahrradhelm trägt.
  10. Der Vermieter empfiehlt jedem Benutzer, während der Anmietung des Elektrofahrrads im Besitz einer persönlichen Reiseversicherung zu sein.
  11. Der Nutzer ist verpflichtet, das gemietete Elektrofahrrad nur innerhalb der Grenzen der Republik Kroatien zu benutzen.

III. ABHOLUNG UND AUSLIEFERUNG DES ELEKTROFAHRRADS:

  1. Der Nutzer ist verpflichtet, den Zustand des Elektrofahrrads und des sonstigen Zubehörs bei der Abholung des Elektrofahrrads zu überprüfen. Der Nutzer bestätigt bei der Abholung, dass er den Zustand des Elektrofahrrads überprüft hat, dass er ein mechanisch funktionsfähiges Elektrofahrrad übernommen hat und dass er auch sonst keine Einwände gegen den Zustand und die Qualität des Elektrofahrrads hat.
  2. Der Nutzer ist verpflichtet, das Elektrofahrrad zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen, wobei der Nutzer im Falle einer verspäteten Abholung des Elektrofahrrads verpflichtet ist, den Vermieter vorab zu informieren. Wird das Elektrofahrrad nicht bis zum Ende der Mietdauer abgeholt, hat der Nutzer keinen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Mietpreises.
  3. Die Abholung des Elektrofahrrads erfolgt an der Vermietstation des Vermieters oder kann nach vorheriger Absprache auch an den Nutzer in einem Gebiet geliefert werden, das nicht weiter als 15 km von der Vermietstation des Vermieters entfernt ist. Bei einer Änderung des Abholortes des Elektrofahrrads weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn wird eine Gebühr von 30 € pro Elektrofahrrad erhoben. Die Kosten für die Anlieferung des Elektrofahrrads über 15 km von der Vermietstation des Vermieters hinaus können individuell mit dem Nutzer vereinbart werden.
  4. Der Nutzer, der die Lieferung des Elektrofahrrads an eine andere Adresse als die Vermietungsstelle des Vermieters bestellt, ist verpflichtet, alle notwendigen Daten anzugeben, die die Lieferung des bestellten Elektrofahrrads ermöglichen.
  5. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die Hausverwaltung (der Unterkunft) sich bereit erklärt, die Elektrofahrräder entgegenzunehmen und dafür zu sorgen, dass die Fahrräder bis zur Übergabe an den Nutzer sicher verwahrt werden. Ebenso ist der Nutzer dafür verantwortlich, dass der Hausverwalter an der vereinbarten Abholadresse sich bereit erklärt, die Elektrofahrräder sicher zu verwahren und sie unserem Unternehmen zur Rückgabe zu übergeben.
  6. Die Hauptvermietstation des Vermieters für Elektrofahrräder befindet sich in der Marina Polesana Pula an der Adresse Vallelunga 90.

IV. MIETDAUER UND ABGABE DES E-BIKES:

  1. Jedes Elektrofahrrad wird für den kürzesten Zeitraum von einem Kalendertag über die vom Vermieter bereitgestellten Buchungskanäle gemietet.
  2. Die tägliche Mietdauer ist die Mietdauer, die bis spätestens zum Ende der Arbeitszeit des Vermieters gilt, beginnend mit dem Tag, an dem die Miete begonnen hat. Die Arbeitszeiten hängen von der Art der Saison ab und werden immer auf der Website des Elektrofahrradverleihs unter www.azzurobikes.com aktualisiert.
  3. Gemäß den vom Vermieter festgelegten Standards findet die Abholung der bestellten E-Bikes zwischen 08:30 und 14:00 Uhr und die Rückgabe der E-Bikes zwischen 17:00 und 18:00 Uhr statt. Wenn der Nutzer das gemietete Elektrofahrrad nicht innerhalb der Öffnungszeiten des Fahrradverleihs zurückgibt, behält sich der Vermieter das Recht vor, eine zusätzliche Gebühr in Höhe der gesamten Mietkosten des Elektrofahrrads zu berechnen, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes.
  4. Der Nutzer ist verpflichtet, das Elektrofahrrad spätestens bis zum Ende der Betriebszeiten des Vermieterbüros zurückzugeben. Es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
  5. Der Nutzer verpflichtet sich, den vereinbarten Mietpreis für das Elektrofahrrad sofort bei Vertragsunterzeichnung im Voraus zu zahlen. Wenn der Nutzer eine Verlängerung des Mietverhältnisses beantragt und der Vermieter zugestimmt hat, ist der Nutzer verpflichtet, den vereinbarten Preis für die Verlängerung des Mietverhältnisses sofort zum Zeitpunkt der Verlängerung zu zahlen.
  6. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, den gezahlten Mietbetrag bei vorzeitiger Rückgabe des Elektrofahrrads aufgrund veränderter Witterungsbedingungen, einer vollständigen Entladung der Batterie des Elektrofahrrads oder anderer Umstände seitens des Nutzers zu erstatten.
  7. Die Tagesmietpreise für einzelne Elektrofahrräder werden auf der Website des vom Vermieter geführten Elektrofahrradverleihs veröffentlicht.
  8. Bei der Rückgabe des Elektrofahrrads wird der Vermieter das Elektrofahrrad im Beisein des Nutzers überprüfen und den Nutzer auf eventuelle Schäden, Funktionsstörungen und Mängel hinweisen.
  9. Der Nutzer haftet für alle Schäden oder Verluste an persönlichem Eigentum, Unfälle/Verletzungen anderer Personen im Zusammenhang mit der Mietausrüstung.
  10. Die Rückgabe des Elektrofahrrads erfolgt an der Vermietstation des Vermieters oder kann nach vorheriger Absprache an einem Ort, der nicht weiter als 15 km von der Vermietstation des Vermieters entfernt ist, abgeholt und an den Vermieter zurückgegeben werden. Bei einer Änderung des Rückgabeortes des Elektrofahrrads weniger als 24 Stunden vor Ablauf der Mietzeit wird eine Gebühr von 30 EUR pro Elektrofahrrad erhoben. Die Kosten für die Rückgabe des Elektrofahrrads in einer Entfernung von mehr als 15 km von der Vermietstation des Vermieters können individuell mit dem Nutzer vereinbart werden.
  11. Nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit wird davon ausgegangen, dass der Nutzer das Elektrofahrrad wissentlich und unbefugt entfremdet hat; in diesem Fall kann der Vermieter unverzüglich Anzeige erstatten und die zuständige Polizeidienststelle informieren.

V. WARTUNG von E-Bikes:

  1. Der Nutzer verpflichtet sich, das Elektrofahrrad mit Sorgfalt zu benutzen, zu warten, zu lagern und aufzuladen und keine Änderungen oder Modifikationen am Elektrofahrrad vorzunehmen.
  2. Der Nutzer ist verpflichtet, im Falle einer Störung des Elektrofahrrads die Fahrt sofort einzustellen und den Vermieter unverzüglich zu informieren. Zu diesem Zweck ist jedes Elektrofahrrad mit einem Sichtzeichen (Informationsaufkleber) ausgestattet, das am Rahmen des Elektrofahrrads angebracht ist und die Notrufnummer des Vermieters enthält. Weitere Kontaktdaten sind auf der vom Vermieter verwalteten Website des Vermieters veröffentlicht.
  3. Der Vermieter ist für strukturelle Defekte wie beschädigte Rahmen, verschlissene Tretlager, Federungen und Radnaben verantwortlich. Der Vermieter haftet nicht für die folgenden Vorfälle während der Vermietung des Elektrofahrrads: Gangabstimmungen / Reifenpannen / gebrochene Speichen / gebrochene Ketten / gebrochene Umwerfer / gebrochene Ausfallenden / Felgenschäden / gerissene Sättel / abgerissene Gewinde an der Tretkurbel / Schäden, die außerhalb der Kontrolle des Vermieters liegen und auf den Gebrauch oder Missbrauch durch den Nutzer zurückzuführen sind.
  4. Der Nutzer wird das Elektrofahrrad während der gesamten Mietdauer in seinem Besitz behalten und es nicht verlassen oder unbeaufsichtigt lassen.

VI. VERSICHERUNG:

  1. Der Nutzer verpflichtet sich, alle während der Mietzeit entstandenen Schäden bis zum vollen Wert des Elektrofahrrads zu ersetzen, sowie den Schadenersatz für entgangenen Gewinn im Zusammenhang mit der Reparatur des Elektrofahrrads bis zu einer Höchstdauer von 30 Tagen, wenn diese durch das Verschulden des Nutzers entstehen.
  2. Der Schadenersatz für entgangenen Gewinn wird für jeden angefangenen Tag, an dem das Elektrofahrrad nicht regelmäßig genutzt werden konnte, in Höhe einer Tagesmiete gemäß der Preisliste des Vermieters für das jeweilige Elektrofahrradmodell festgelegt.
  3. Der Nutzer ist verpflichtet, für alle Schäden (Beschädigung, Verlust, Diebstahl des Elektrofahrrads oder seiner Teile, entgangener Gewinn) aufzukommen, wenn der Schaden durch eine Nutzung des Elektrofahrrads verursacht wurde, die nicht den Bestimmungen des Vertrags und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entspricht.
  4. Im Falle eines Diebstahls des Elektrofahrrads wird davon ausgegangen, dass der Nutzer die Bestimmungen des Vertrags grob verletzt hat und dann gegenüber dem Vermieter für den vollen Betrag des entstandenen Schadens haftet und nicht von der Verpflichtung zum Schadensersatz befreit werden kann.
  5. Im Falle eines Verkehrsunfalls verpflichtet sich der Nutzer, unverzüglich die Polizei am Unfallort zu verständigen oder den Vorfall bei der zuständigen Polizeidienststelle zu melden.
  6. Der Vermieter behält sich das Recht vor, vom Nutzer im Voraus eine Kaution für das einzelne Elektrofahrrad als Sicherheitsmaßnahme zu verlangen, um etwaige künftige Ansprüche aus irgendeinem Grund geltend zu machen.
  7. Die Bereitstellung einer Garantie in Form einer gesammelten Kaution schließt nicht die Möglichkeit aus, im Falle einer schweren Panne, einer Beschädigung oder eines Diebstahls des Elektrofahrrads einen zusätzlichen Betrag vom Nutzer zu verlangen.
  8. Die Wiederbeschaffungswerte bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Mietgegenständen sind in Anlage 1 aufgeführt. Die angegebenen Werte enthalten bereits die in Kroatien geltenden Steuern.

VII. ERHEBUNG UND VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN:

  1. Der Nutzer stellt seine personenbezogenen Daten freiwillig zur Verfügung, und mit der Eingabe dieser Daten über den vom Vermieter zur Verfügung gestellten Kanal für die Buchung von Elektrofahrrädern und zusätzlichen Dienstleistungen erklärt sich der Nutzer mit deren Verarbeitung zum Zwecke des Vertragsschlusses mit dem Vermieter einverstanden.
  2. Der Vermieter verpflichtet sich, die vom Nutzer verarbeiteten personenbezogenen Daten in angemessenem Umfang zu schützen und sie gemäß den einschlägigen Datenschutzbestimmungen und nur im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung und des Zwecks, für den sie erhoben wurden, vertraulich zu behandeln. Die personenbezogenen Daten des Nutzers werden zum Zwecke des Vertragsabschlusses mit dem Vermieter unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten erhoben.
  3. Die Rechte des Nutzers und der gesetzliche Schutz in Bezug auf personenbezogene Daten sind in den einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere im Gesetz zur Durchführung der Datenschutz-Grundverordnung (Zakon o provedbi Opće uredbe o zaštiti podataka) festgelegt.
  4. Um die Sicherheit bei der Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Nutzers zu gewährleisten, stellt der Vermieter ein spezielles Online-Reservierungssystem für Elektrofahrräder über eine Website oder eine Anwendung zur Verfügung, wobei der Nutzer dafür verantwortlich ist, wahrheitsgemäße und korrekte personenbezogene Daten in das Reservierungssystem einzugeben, um sich nicht strafbar zu machen. Ein Dokument, das speziell die Rechte der von der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Vermieter betroffenen Personen enthält, wurde auf der Website des Vermieters unter Datenschutz veröffentlicht.

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN:

  1. Mit der Unterzeichnung des Vertrages akzeptiert der Nutzer bedingungslos alle oben genannten Bedingungen, garantiert die Richtigkeit aller dem Vermieter zur Verfügung gestellten Informationen und erkennt im Falle eines Rechtsstreits die tatsächliche und örtliche Zuständigkeit des Gerichts an, das dem Sitz des Vermieters entspricht, wobei im Falle eines Rechtsstreits kroatisches Recht Anwendung findet.
  2. Im Falle eines Rechtsstreits gilt nur die englische Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in diesem Fall als Original gilt.

 

 Anhang 1

Wiederbeschaffungswerte für Diebstahl, Verlust und Beschädigung unsere Mietausrüstung.

 

ART DER AUSTATTUNG

WIEDERBESCHAFFUNGSWERT

Fahrradhelm 40 EUR
E-Bike Bosch PowerTube 400 Wh

 

E-Bike Bosch PowerTube 500 Wh

550 EUR

 

600 EUR

E-Bike Bosch PowerTube 625 Wh 650 EUR
E-Bike Yamaha 630Wh InTube 1000 EUR
E-Bike Ladegerät Bosch 159 EUR
E-Bike Ladegerät Yamaha 190 EUR
E-Bike Display 200 EUR
Erste-Hilfe-Kasten 20 EUR
Flache Pedale 25 EUR
Schloss 40 EUR
SPD-Mountain-Pedale 60 EUR
Fahrradsattel 60 EUR
Wasserdichte Packtaschen für den Gepäckträger 60 EUR
Hydration pack 8L 80 EUR
Fahrrad-Rucksack 100 EUR
XLC MRS Raibag Fahrrad Rahmentasche 40 EUR
MTB-Schutzbleche 20 EUR
Mini-Tool 25 EUR
Heckgepäckträger 70 EUR
Halterung für das Telefon 30 EUR
Pumpe / Minipumpe XLC 15 EUR
LED-Frontleuchte 15 EUR
LED-Rücklicht 15 EUR
Fahrradlenker 50 EUR
Kinderanhänger Burley 450 EUR
Hamax-Kindersitz 100 EUR
E-MTB-Rad 29 150 EUR
E-Gravel Rad 28 150 EUR
E-MTB Rad 27.5 150 EUR
E-BIKE HAIBIKE ALLTRACK 4 29 2999 EUR
E-BIKE LP Overvolt HT 5.5 2999EUR

 

Aktualisiert am 31/12/2024